Nicht selten haben technische Neuerungen in der Menschheitsgeschichte Epochenbrüche verursacht. Hatten sich in einem alten System unbeachtete Kräfte aufgestaut, dann genügte oft ein einzelner Auslöser, um ihre Veränderungsenergie für sehr weitreichende Umbrüche wirkmächtig werden zu lassen. Aus heutiger Sicht spricht vieles dafür, dass der Aufruf zur globalen Pandemiebekämpfung im März 2020 ein Augenblick war, in dessen Folge zuvor noch unterschätzte Effekte insbesondere der Digitalisierung sich endgültig Bahn brachen. Menschliches Interagieren wird sich insgesamt wesentlich ändern. Der jetzt beginnende historische Abschnitt dürfte namentlich eine rund dreißigjährige Phase des Postkommunismus beenden. Dafür spricht, dass sich weltweit unübersehbar koordinierte Akteure anschicken, ein neues Kapitel der Menschheit planvoll zu gestalten. Die allgegenwärtigen strukturellen Verwerfungen des Jahres 2020 mussten zwangsläufig auch das deutsche Verfassungsrecht erfassen. Im Ausnahmezustand der kollektiven Gefahrenabwehr erlebte seine gewaltengeteilte Staatsorganisation dabei ihre dunkelste Stunde. Und selbst der Judikative geriet das vormals eherne Verhältnismäßigkeitsprinzip als Grenze aller Grundrechtsverkürzungen aus dem Blick. Die Idee, Modernisierungsvorschläge für die deutsche Staatsverfassung just in dem Moment vorzulegen, in dem sich Kräfte zu ihrer Dekonstruktion besonders geballt sammeln, scheint auf den ersten Blick eher abwegig. Historische Empirie zeigt indes, dass große Sprünge und Umbrüche umso wahrscheinlicher fehlgehen, je ambitionierter ihre Planung ausgefallen war. Die Fortbildungs- und Verbesserungsvorschläge für ein »Grundgesetz 2030« sind daher eine Art behutsame Sorgfaltsmaßnahme, um auch für eine etwaige konstitutionelle Sanierung im Kleinen gewappnet zu sein. Denn sollte der Plan einer unitären Weltregierung scheitern, gälte es wohl, eine verfassungsrechtliche Erfolgsgeschichte von fast 72 Jahren – mit nun allerdings mehr Resilienz – fortzuschreiben.
ISBN: 978-3-95768-231-4