Das Schuldrecht ist in zwei Teile gegliedert. Wie in allen Gesetzen gilt auch hier der Grundsatz: Allgemeines vor Speziellem. Im ersten Teil des Schuldrechts finden sich Vorschriften, die für alle Schuldverhältnisse aus dem Besonderen Teil gelten. Im zweiten Teil des Schuldrechts hat der Gesetzgeber die einzelnen Schuldverhältnisse geregelt.
ISBN: 978-3-86724-032-1